Belgien führt ab Januar 2025 ein Rauchverbot in Freizeitparks und Zoos ein.

Ab dem 1. Januar 2025 wird Belgien ein landesweites Rauchverbot in allen Freizeitparks, Zoos, Kinderhöfen und Spielplätzen durchsetzen.

Diese Initiative, Teil der umfassenden Anti-Tabak-Strategie der Bundesregierung, zielt darauf ab, das öffentliche Rauchen zu reduzieren und Besucher in familienorientierten Umgebungen vor Passivrauchen zu schützen.

Umfang des Verbots

Das Verbot umfasst herkömmliche Zigaretten, E-Zigaretten und Dampfgeräte. Während das Rauchen in allgemeinen Bereichen verboten sein wird, dürfen ausgewiesene Raucherbereiche, die spezifischen Kriterien entsprechen, erlaubt sein. Diese Zonen müssen klar gekennzeichnet, außerhalb der öffentlichen Sichtweite und so gestaltet sein, dass der Rauch nicht auf nicht rauchende Bereiche einwirkt. Darüber hinaus dürfen sie nicht in Durchgangsbereichen oder Bereichen mit starkem Fußgängerverkehr liegen.

Durchsetzung und Strafen

Die Einhaltung wird vom Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Gesundheit überwacht. Verstöße können für Einzelpersonen und Parkbetreiber mit Geldstrafen von 208 € bis 8.000 € einhergehen. Wiederholte Verstöße können zur vorübergehenden Schließung des beanstandeten Betriebs führen.

Hintergrund und Zeitplan für die Umsetzung

Der Schritt, das Rauchen in frei zugänglichen öffentlichen Räumen zu verbieten, war seit Dezember 2022 in Entwicklung, als Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke Pläne zur Ausweitung bestehender Rauchverbote bekannt gab. Das Ziel ist es, eine rauchfreie Generation zu schaffen, indem die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit des Rauchens in öffentlichen Räumen reduziert werden.

Einige Attraktionen wie Zoo Antwerpen und Zoo Planckendael führten Rauchverbote bereits 2016 ein. 2023 folgten Plopsaland De Panne und Plopsa Coo Ardennen, Walibi Belgien, Bellewaerde-Park und Pairi Daiza schlossen sich 2024 an. Allerdings hatten Parks wie Bobbejaanland, Boudewijn Seapark, Monde Sauvage, Pakawi Park, Mini-Europa und Familiepark Harry Malter noch keine umfassenden Rauchverbote eingeführt und müssen ihre Richtlinien an die neuen Vorschriften anpassen.

Ausnahmen und zukünftige Überlegungen

Die aktuelle Gesetzgebung gilt nicht für Rummelplätze oder Parkplätze von Vergnügungsparks und Zoos, es sei denn, die Betreiber entscheiden sich dafür, in diesen Räumen eigene Verbote durchzusetzen. Darüber hinaus erwägt die Regierung die Möglichkeit, Rauchverbote in der Nähe von Schulen und Krankenhauseingängen einzuführen, um die öffentliche Gesundheit weiter zu schützen.

ThemeParkNews.org veröffentlicht täglich Nachrichten und Updates über Freizeitparks weltweit. Folgen Sie uns auf Facebook, X oder Threads.


Share this article:          
To top